Stimmservice

Stimmservice

Die Klavierstimmung oder auch Flügelstimmung sollte bei einem Instrument ca. ein Jahr halten. Wird das Instrument sehr stark benutzt oder werden professionelle Ansprüche gestellt, verkürzt sich dieser Zeitraum.

Schnelles Verstimmen kann folgende Ursachen haben:

  • Bei starken Veränderungen der Luftfeuchtigkeit reagiert der Resonanzboden, indem er sichzusammenzieht und damit an Spannung verliert oder sich ausdehnt und mehr Spannung aufbaut
  • Durch beide Reaktionen verändert sich der Druck gegen die Saiten. Dies ergibt eine Tonhöhenveränderung.
  • Die Stimmwirbel sitzen zu locker und haben nicht mehr die benötigte Haftreibung. Um diese messen zu können bedarf es eines Torsionsmessgerätes oder eines erfahrenen Stimmers, der die Wirbel mit seinem Stimmhammer überprüft
  • Der Gußrahmen ist gerissen. Das Klavier ist unbrauchbar


Unsere ausgebildeten Klavierbauer/-stimmer stimmen nicht nur Ihr Klavier, sondern sorgen auch für den Werterhalt und die Pflege Ihres Instrumentes.

So wird auch bei jedem Besuch eine Klimakontrolle durchgeführt. Wir messen Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Ihren Räumen. Sind diese Faktoren ungünstig und das Klavier hält nur kurze Zeit die Stimmung, raten wir zur Anschaffung eines Luftbefeuchters für Ihre Räume.

 

noun_PDF_249794-1  DEMMER Klavier Ratgeber

noun_clipboard_1906003-1  Anfrage- oder Auftragsformular


Steuertipp: Klavierstimmungen sind "haushaltsnahe Dienstleistungen" und daher auch für Privatpersonen von der Steuer absetzbar !

Wir garantieren Ihnen die Ausstellung einer steuerrelevanten Rechnung.
Das Anwendungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen ist per eMail bei uns erhältlich.

1) Von Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten
Haushalt können 20 % der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Dienstleistungen (Handwerkerleistungen), höchstens 1.200 Euro jährlich, von der tariflichen Einkommensteuer
abgezogen werden (§ 35a Abs. 3 EStG)

2) Unsere Stimmungs-/ Wartungskosten können als Werbungskosten berücksichtigt werden,
wenn Sie z.B. an einem Konzerthaus/Theater angestellt sind und das Instrument beruflich benötigen,
das Instrument also im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steht (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)

3) Unsere Stimmungs-/ Wartungskosten können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn Sie das Instrument zur Ausübung Ihrer gewerblichen/selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit benötigen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EStG)

 

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